Spesenregelung

Spesenregelung für FunktionsträgerInnen (Download)

Funktionsträger/innen des APLG können für die im Rahmen ihrer Funktion anfallenden Reisen folgende Spesen in Rechnung stellen:

Reisekosten: Unabhängig von der Art der Anreise wird ein 2. Klasse-Standardticket der mittlerer Preisklasse vergütet.

Zusätzliche Spesen: Für den Halbtag € 30.–, für den Ganztag € 60.–.

Von dieser Regelung abweichende, funktionsbedingte  Ausgaben oder auch vereinsbedingte Spesen von Personen, die keine Vereinsfunktion haben, müssen bei/mit Vorsitzendem und Kassier im Vorfeld beantragt und abgeklärt werden.

Spesen müssen aktiv beim Kassier mit einer Honorarnote im laufenden Kalenderjahr beantragt werden. Möglich ist das sowohl (bevorzugt) per Email als auch in Schriftform; Lesebestätigung bzw. Einschreiben sind dabei erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Bei Unklarheiten über mögliche Ansprüche kann eine Anfrage an den Kassier gestellt werden, der diese dann zur Klärung in den Vorstand einbringt.

Diese Regelung tritt mit 09.04.2016 in Kraft und ersetzt alle bisherigen diesbezüglichen Vorstandsbeschlüsse.