Ausbildungsordnung der Ausbildungskooperation

Vereinbarung

über eine

Ausbildungskooperation

gestrichen: zu einer gemeinsamen theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildung

im Rahmen der fachspezifischen Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker/in

abgeschlossen zwischen

Arbeitskreis für Psychoanalyse Linz/Graz

Innsbrucker Arbeitskreis für Psychoanalyse

mit Psychoanalytischem Seminar Vorarlberg

Salzburger Arbeitskreis für Psychoanalyse

mit Regionalsektion Kärnten

1.) Gegenstand der Vereinbarung

Die Kooperation der oben angeführten Arbeitskreise über die Organisation einer Ausbildungskooperation bezüglich einer teilweise gemeinsamen psychoanalytischen theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildung wurde gemäß den Ausbildungsrichtlinien dieser Arbeitskreise und mit dem übergeordnetem Ziel der Vermittlung psychoanalytischer Theorie durch die Lehranalytiker_innen der beteiligten Arbeitskreise begründet und in den Gremien der genannten Arbeitskreise verbindlich beschlossen.

a. Die Ausbildungskooperation beruht auf dem vorliegenden, überregionalen Abkommen zwischen den oben genannten psychoanalytischen Arbeitskreisen.

b. Das gemeinsame Ziel besteht darin, kontinuierlich und in hoher Qualität psychoanalytische

Ausbildungsschritte im Sinne einer fachspezifischen Psychotherapieausbildung zu ermöglichen.

c. Die Ausbildungskooperation orientiert sich an den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes 1991 (BGBl 1990/361 idgF; im Folgenden kurz: PthG), an den Ausbildungsordnungen der beteiligten Arbeitskreise sowie an den bezughabenden Empfehlungen (Anrechnungsrichtlinie) des Bundesministeriums für Gesundheit, wonach

zumindest 2/3 der Ausbildung im je eigenen fachspezifischen Ausbildungsverein stattfinden soll. Von der wechselseitigen Anerkennung der Lehrpersonen durch die beteiligten Arbeitskreise wird das BM immer aktuell informiert.

2.) Ausbildungskooperation

a. Die Ausbildungskooperation umfasst Seminare zu vereinbarten Kernbereichen psychoanalytischer Theorie im Gesamtausmaß von zumindest 300 Stunden im Laufe von 3 Jahren. Zusätzliche Seminare dürfen nur angeboten werden, wenn

  • das Zustandekommen von 300 Stunden Kooperations-Seminaren im Verlauf von drei Jahren dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
  • akuter Bedarf für Ausbildungskandidat_innen besteht.

In diesem Falle ist von den Koordinator_innen sobald wie möglich Rücksprache mit den

Ausbildungsleiter_innen zu halten.

b. Die Arbeitskreise informieren die Kandidat_innen zu Ausbildungsbeginn, dass 300 Stunden der Theorieausbildung gemäß Punkt 2 lit. e im Rahmen der Ausbildungskooperation angeboten werden und im Rahmen der 2/3 Regelung absolviert werden müssen.

Für die Seminare der gemeinsamen theoretischen Ausbildung gilt der Rahmen des vereinbarten Themenkataloges, welcher die allen Arbeitskreisen gemeinsamen zentralen psychoanalytischen Themen umfasst. Damit sind diese Seminare prinzipiell von allen beteiligten Arbeitskreisen als Teil ihres Ausbildungsangebotes anerkannt.

c. Der zeitliche Rahmenplan umfasst einen Durchgang durch diese Themen in 6 Semestern von zumindest je 3 bis 4 Wochenendseminaren pro Semester im Umfang von je mindestens 8 und maximal 15 Einheiten (à 45 Minuten) pro Wochenendblock.

d. Seminare der Ausbildungskooperation können in Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt oder Innsbruck stattfinden. Grundsätzlich sollte eine Gleichverteilung der Seminare der Ausbildungskooperative auf die Standorte der beteiligten Arbeitskreise angestrebt werden. Der jeweils gastgebende Arbeitskreis stellt den Seminarraum für die Teilnehmer_innen kostenfrei zur Verfügung.

e. Die vereinbarten Kernbereiche der Ausbildungskooperation sind:

  • Psychoanalytische Krankheitslehre (75 Stunden). Davon:
    • allgemeine Neurosenlehre (30 Stunden)
  • spezielle Neurosenlehre (30 Stunden)
  • psychoanalytische Psychosomatik, Persönlichkeitsstörungen, psychoanalytische Psychosenlehre (15 Stunden)
  • Entwicklungspsychologie (45 Stunden)
  • Freuds Schriften – einschließlich Freuds technische Schriften (45 Stunden)
  • Technik und Methodik (inklusive Diagnostik, Erstgespräch, Traumdeutung) (90 Stunden)
  • Geschichte der Psychoanalyse-Wissenschafts-/Kultur- und Gesellschaftstheorie (45 Stunden)

Die Zulassung zur theoretischen Ausbildung der Kandidat_innen erfolgt entsprechend der Ausbildungsordnung des jeweiligen beteiligten Arbeitskreises. Die regionalen Ausbildungsgremien geben jeweils die aktuelle Liste ihrer Kandidat_innen bekannt.

Salzburg, 12.03.2016

Graz, 29.5.2016

Quelle: https://www.ausbildungskooperation.at/kandidatinnbereich/ausbildungsordnung-der-kooperation/